Begleitetes Fahren ab 17

Begleitetes Fahren ab 17

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

  •        ein gültiger Personalausweis oder Pass; ausländische Ausweise sind im Original erforderlich
  •        Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort
  •        Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  •        Sehtest (bestanden), sonst augenärztliches Gutachten
  •         Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Anlage 1)
  •        Personalausweis oder Pass der Erziehungsberechtigten (Kopien reichen aus)
  •         Angaben der Begleitpersonen (Anlage 2)
  •         Personalausweis oder Pass der Begleiter (Kopien reichen aus)
  •        Führerschein der Begleiter (Kopien reichen aus)

Hinweis:

Haben beide Eltern das Sorgerecht, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis darüber erforderlich.

Der Antragsteller muss mindestens 16 ½ Jahre sein.

Kosten für die Antragstellung:

ca. 50,00 € für den Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis

8,70 € für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung

13,30 € je Begleitperson für deren Überprüfung inkl. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

An die Begleitperson sind folgende  besondere Anforderungen  zu stellen:

Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Sie   muss  mindestens  seit  fünf  Jahren  ununterbrochen  im   Besitz  einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B  sein ( für Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 gilt das Gleiche).

Sie  darf zum Zeitpunkt der Erteilung  der  Prüfungsbescheinigung im  Verkehrszentralregister mit  nicht  mehr als 3  Punkten belastet  sein.

Später bei dem Begleiteten Fahren ist zu beachten, dass die begleitende Person den Inhaber einer  Prüfungsbescheinigung nicht begleiten darf, wenn diese

0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille  oder mehr Alkohol im Blut hat.

unter der  Wirkung  eines  berauschenden  Mittels steht.

die Begleitperson  ihren  Führerschein  mitführen  muss die Fahrerlaubnis  widerrufen   wird, wenn  der   Fahrerlaubnisinhaber  gegen   eine  der Auflagen verstößt   (hierzu  zählen  sowohl  Fahrten  ohne  Begleitung,   ohne  die  eingetragene  Begleitung und  auch  die   besonderen   Anforderungen  an die  Begleitperson  während  der Fahrt).

Abschließende  Hinweise:

Eine weitere Fahrerlaubnisklasse  ( z.B. A(b) ) kann  nicht gleichzeitig mit  beantragt  und auch ausgebildet  werden. Hier gilt  weiterhin  das Mindestalter  von 18 Jahren.

Jeder Auto-Besitzer sollte zudem  seinen  Versicherungsschutz für ein  „Begleitetes  Fahren  ab  17 Jahren“ überprüfen.

Wer Inhaber der Klasse T, A1 oder M ist, behält bis zum 18. Lebensjahr weiterhin seinen Kartenführerschein.