Begleitetes Fahren ab 17
Begleitetes Fahren ab 17
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
- ein gültiger Personalausweis oder Pass; ausländische Ausweise sind im Original erforderlich
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtest (bestanden), sonst augenärztliches Gutachten
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Anlage 1)
- Personalausweis oder Pass der Erziehungsberechtigten (Kopien reichen aus)
- Angaben der Begleitpersonen (Anlage 2)
- Personalausweis oder Pass der Begleiter (Kopien reichen aus)
- Führerschein der Begleiter (Kopien reichen aus)
Hinweis:
Haben beide Eltern das Sorgerecht, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis darüber erforderlich.
Der Antragsteller muss mindestens 16 ½ Jahre sein.
Kosten für die Antragstellung:
ca. 50,00 € für den Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis
8,70 € für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung
13,30 € je Begleitperson für deren Überprüfung inkl. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
An die Begleitperson sind folgende besondere Anforderungen zu stellen:
Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Sie muss mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein ( für Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 gilt das Gleiche).
Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sein.
Später bei dem Begleiteten Fahren ist zu beachten, dass die begleitende Person den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten darf, wenn diese
0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat.
unter der Wirkung eines berauschenden Mittels steht.
die Begleitperson ihren Führerschein mitführen muss die Fahrerlaubnis widerrufen wird, wenn der Fahrerlaubnisinhaber gegen eine der Auflagen verstößt (hierzu zählen sowohl Fahrten ohne Begleitung, ohne die eingetragene Begleitung und auch die besonderen Anforderungen an die Begleitperson während der Fahrt).
Abschließende Hinweise:
Eine weitere Fahrerlaubnisklasse ( z.B. A(b) ) kann nicht gleichzeitig mit beantragt und auch ausgebildet werden. Hier gilt weiterhin das Mindestalter von 18 Jahren.
Jeder Auto-Besitzer sollte zudem seinen Versicherungsschutz für ein „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ überprüfen.
Wer Inhaber der Klasse T, A1 oder M ist, behält bis zum 18. Lebensjahr weiterhin seinen Kartenführerschein.