BKrFQG Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

BKrFQG – Berufskraftfahrer Weiterbildung

Für jeden Lkw oder Bus-Fahrer/-in im gewerblichen Sinne gilt:

alle 5 Jahre erneute Weiterbildung!

 

Ab dem Jahr 2008 muss jeder zu seinem Führerschein eine zusätzliche

Grundqualifikation erwerben.

Fahrer-Weiterbildung – Was ist das?

Eine Weiterbildung besteht aus 35 Zeitstunden,

die in Einheiten von mindestens 7 Stunden erfolgen muss.

 

Wer ist von der „ersten Weiterbildung“
betroffen?

Busfahrer/in, die den Führerschein bis zum 9.9.2008 erworben haben,

brauchen eine Weiterbildung zwischen dem 10.9.2008 und dem 9.9.2013.

 

LKW-Fahrer/in, die den Führerschein bis zum 9.9.2008 erworben haben,

brauchen eine Weiterbildung zwischen dem 10.9.2009 und dem 9.9.2014.

 

Weitere Informationen hierzu finden sie auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr.