BKrFQG Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
BKrFQG – Berufskraftfahrer Weiterbildung
Für jeden Lkw oder Bus-Fahrer/-in im gewerblichen Sinne gilt:
alle 5 Jahre erneute Weiterbildung!
Ab dem Jahr 2008 muss jeder zu seinem Führerschein eine zusätzliche
Grundqualifikation erwerben.
Fahrer-Weiterbildung – Was ist das?
Eine Weiterbildung besteht aus 35 Zeitstunden,
die in Einheiten von mindestens 7 Stunden erfolgen muss.
Wer ist von der „ersten Weiterbildung“
betroffen?
Busfahrer/in, die den Führerschein bis zum 9.9.2008 erworben haben,
brauchen eine Weiterbildung zwischen dem 10.9.2008 und dem 9.9.2013.
LKW-Fahrer/in, die den Führerschein bis zum 9.9.2008 erworben haben,
brauchen eine Weiterbildung zwischen dem 10.9.2009 und dem 9.9.2014.
Weitere Informationen hierzu finden sie auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr.